AGB
WESTFALEN WASCHPARK
AGB VIP Card
Ihre VIP Card bezieht sich ausschließlich auf Leistungen des Westfalen Waschparks Köln-Lövenich. Ab dem Zeitpunkt der letzten Anwendung ist Ihre VIP Card 36 Monate aktiv. Bei Verlust oder Diebstahl erfolgt keine Rückerstattung des Guthabens.
Die vollständigen AGB’s finden Sie hier: AGB VIP Card Westfalen Waschpark
AGB AUTOWASCHSTRAßEN
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
1. Der Waschstraßenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschanlage geltend zu machen.
2.
a) Das Personal der Waschstraße hat alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen auf Grund besonderer für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen kann.
b) Der Benutzer der Waschstraße ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges in der Waschstraße nahelegen.
3. Der Waschstraßenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
4. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße haftet der Waschstraßenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
5. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosse angebrachten Teile wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschstraßen- unternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
6. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlichangebrachter, unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschstraßenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
7. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor Verlassen des Grundstücks dem zuständigen Anlagenleiter mitgeteilt worden ist.
8. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
Westfalen Waschpark
Köln-Lövenich
Öffnungszeiten:
Waschstraße Sommer (März - Oktober): Mo. - Sa.: 08:00 - 20:00 Uhr
Waschstraße Winter (November - Februar): Mo. - Sa.: 08:00 - 19:00 Uhr
SB-Wäsche / Saugerplätze: Mo. - Sa.: 06:00 - 22:00 Uhr
Adresse:
50859 Köln-Lövenich, Zusestraße 1